Die Denitrifikation ist ein mikrobieller Prozess, bei dem Nitrat-Stickstoff (NO3-) in molekularen Stickstoff (N2) und Stickoxide (z.B. N2O) umgewandelt wird. Dieser Vorgang wird durch spezielle Bakterien durchgeführt, die dabei Energie gewinnen. Der molekulare Stickstoff (N2) ist biologisch inert und kann von Pflanzen nicht genutzt werden, weshalb er größtenteils in die Atmosphäre entweicht. Die Denitrifikation ist ein wichtiger Bestandteil des natürlichen Stickstoffkreislaufs und beeinflusst die Nährstoffverfügbarkeit im Boden sowie die Emission von Treibhausgasen.
Die Direktsaat ist eine Form der Bodenbearbeitung, bei der das Saatgut direkt in den Boden abgelegt wird, ohne vorherige Bearbeitung des Bodens. Diese Methode der konservierenden Bodenbearbeitung bietet viele Vorteile, darunter die Erhöhung des Kohlenstoffs und Humusgehalts im Boden, eine bessere Wassernutzung in trockenen Regionen und eine Reduzierung der Erosionsgefahr. Direktsaat führt zu einer erhöhten Nährstoffnachlieferung, vor allem in Kombination mit Zwischenfrüchten, und verhindert Bodenverdichtung. Jedoch kann sie die Bodenerwärmung im Frühjahr verzögern und erfordert möglicherweise mehr Pflanzenschutzmittel, um Unkräuter zu kontrollieren.
Das Düngegesetz regelt das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln und bildet die rechtliche Grundlage für die Düngeverordnung. Die letzte Änderung trat am 16. Mai 2017 in Kraft und führte unter anderem die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ein. Ab 2023 betrifft diese Pflicht alle Betriebe mit mehr als 20 Hektar oder 50 Großvieheinheiten (GVE) je Hof bzw. bei Nutzung von betriebsfremdem Wirtschaftsdünger. Zudem wurden Geldbußen von bis zu 150.000 € festgelegt, wenn gegen Aufbringungsverbote (z. B. während Sperrzeiten oder bei ungünstigen Bodenbedingungen) oder gegen die Mindestlagerkapazität verstoßen wird. Ziel des Düngegesetzes ist es, die Ernährung von Nutzpflanzen zu sichern, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten, gesundheitliche Gefahren zu vermeiden und einen nachhaltigen Umgang mit Nährstoffen sicherzustellen.
Die Düngeverordnung legt die Grundsätze der guten fachlichen Praxis für die Düngung fest und zielt darauf ab, Risiken wie Nährstoffverluste zu reduzieren. Sie fordert eine standortbezogene Bestimmung des Stickstoffdüngebedarfs von Acker- und Grünlandflächen, um ein optimales Verhältnis zwischen Bedarf und Versorgung zu gewährleisten. Die Verordnung umfasst auch Beschränkungen bei der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln, wobei Standort und Boden berücksichtigt werden. Weitere Vorgaben betreffen Sperrzeiten sowie die Lagerung von Düngemitteln.